
| Titel | Ehe- und Erbvertrag vom 24. April 1907 Rothammer Ludwig und Petzendorfer Maria | |
| Signatur | Qu_Vertraege_Rothammer_Ainbrach(1) | |
| Quellen-Kennung | S111 | |
| Text | Ist keine eheliche Nachkommenschaft vorhanden, so ist binnen Jahresfrist ein Rückfall zu zahlen. Die Ehefrau an die Verwandten des verstorbenen Ehemannes 4.500 Mark, Der Ehemann an die Verwandten der Ehefrau 3.000 Mark. Die Braut bringt neben standesgemäßer Ausfertigung ein Barvermögen von 7.000 Mark mit in die Ehe. Der Bräutigam veranschlagt sein Reinvermögen auf 12.000 Mark | |
| Verknüpft mit | Ludwig Rothamer | |
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