
| Titel | Heiraths- und Erbvertrag vom 18. Jäner 1867 Franz Rothammer und Maria Falter | |
| Signatur | Qu_Vertraege_Rothammer_Ainbrach(4) | |
| Quellen-Kennung | S169 | |
| Text | Maria Falter bringt ein Elterngut von 4.000 Gulden mit in die Ehe. Und zwar: 2.000 Gulden bis kommenden Georgi und die weitere Hälfte bis kommenden Jakobi. Außerdem hat sie eine Naturalausfertigung im Werte von 500 Gulden. Die Brautleute vereinbaren Gütergemeinschaft. Im Todesfall eines der Ehepartner erhalten die Kinder Vater- bzw. Muttergut. Sind keine Kinder vorhanden so muss der Wittwer an die Verwandten 1.500 Gulden bezahlen. Im umgekehrten Fall die Wittwe 3.000 Gulden. Der Notar hat die Parteien wegen der auffälligen Höhe des Rückfalls und wegen deren Minderjährigkeit ausdrücklich belehrt. | |
| Verknüpft mit | Franz Rothamer | |
Diese Website läuft mit The Next Generation of Genealogy Sitebuilding v. 13.1.2, programmiert von Darrin Lythgoe © 2001-2026.
Betreut von Heimat- und Familienforschung Niederbayern.